Reparatur+Wartung

Regelmäßige Wartung für Werterhaltung und Sicherheit…

Alle komplexen Systeme, die dauerhaft zuverlässig funktionieren sollen, brauchen ein gewisses Maß an regelmäßiger fachmännischer Wartung. Diese gilt besonders für Dächer und der Außenwände. Hierbei erfolgt eine Begehung in regelmäßigen Abständen, wobei neben einer Sichtungsprüfung auch Instandsetzungsarbeiten enthalten sind. Beispielsweise das Auswechseln schadhafter Ziegel, Beseitigung kleiner Undichtigkeiten an Durchbrüchen und Abschlüssen, Reinigung von Entwässerungsteilen und das Entfernen von gefährlichen Schmutzablagerungen.

Unser Wartungsservice, Ihr Nutzen…

Regelmäßige Inspektion,wenn notwendig auch Pflege, bedeutet natürlich die Erhaltung des optimalen Zustandes von Dach und Außenwand. Dies ist die Voraussetzung für den Werterhalt Ihres Gebäudes. Durch Sturm und Erschütterungen kann es zu Lockerungen der Befestigungen kommen. Dies begünstigt das Eindringen von Wasser und Schmutz. Diese Verunreinigungen setzen sich in den entstandenen Hohlräumen fest und bleiben meist unentdeckt. Eingedrungenes Wasser kann zum Beispiel bei Frost den entsprechenden Teil des Daches regelrecht aufbrechen, warme Witterung führt zu Fäulnis oder Schimmelbildung.

Checkup: die Dach-Inspektion…

Bei der Dachbegehung, mit dem geübten Auge, zeigen sich erst die Veränderungen. Mit der Zeit können kleine Schäden zu umfassenden Folgeschäden und sehr aufwändigen Sanierungsmaßnahmen führen. Im Rahmen der regelmäßigen Wartung genügen oft nur wenige Handgriffe, um größere Beschädigungen zu verhindern.

Rechtssicherheit für Sie …

Im Rahmen einer Wartungs- oder Inspektionsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Dachdecker-Innungsbetrieb ist eine schriftliche Form, also der Abschluss eines Wartungs- oder Inspektionsvertrages, immer sinnvoll. Natürlich ist damit klar, dass Arbeiten sehr komfortabel für Sie wie vereinbart in regelmäßigen Abständen und im notwendigen Umfang unaufgefordert durch Ihren Partner durchgeführt werden. Entscheidend aber ist, dass Ihnen die schriftliche Vereinbarung mehr Rechtssicherheit gegenüber Dritten bietet. Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind. Ohne einen solchen Vertrag könnte trotz einer Gebäudeversicherung, im Falle eines Schadens, durch zum Beispiel bei Sturm herabgewehte Dachteile, der Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Daher ist der Abschluss eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.

Hauseigentümer sind zur regelmäßigen Wartung des Daches verpflichtet.